Inhalt
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss und Anmeldung
- Lehrgangsarten und Ausbildungsumfang
- Zahlung und Beginn des Lehrgangs
- Vertragliches Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen
- Digitaler Lehrgang und kein Fernlehrgang
- Rücktritt und Stornierung nach Ablauf der 14-Tage-Frist
- Ersatzteilnehmer
- Krankheit und persönliche Verhinderung
- Absage und Verschiebung durch die Jagdschule
- Prüfungsorganisation
- Teilnehmerpflichten
- Lehrgangsmaterial und Nutzungsrechte
- Versicherung und Haftung
- Datenschutz
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Jagdschule Dresden, vertreten durch Maik Heinzig, Zur Linde 7, 01723 Kesselsdorf, und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der von der Jagdschule Dresden angebotenen Lehrgänge.
(2) Die AGB gelten insbesondere für den Digitalen Lehrgang und den 14-Tage-Kompaktlehrgang sowie für die damit verbundenen Ausbildungsleistungen.
(3) Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.
§ 2 Vertragsschluss und Anmeldung
(1) Die Darstellung der Lehrgänge auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Lehrgangsvertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch die Jagdschule Dresden zustande.
(4) Die Anmeldung ist grundsätzlich personenbezogen. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nur unter den Voraussetzungen des § 8 dieser AGB möglich.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
§ 3 Lehrgangsarten und Ausbildungsumfang
1. Digitaler Lehrgang
Der Digitale Lehrgang verbindet selbstbestimmtes digitales Lernen mit verpflichtenden Präsenztagen und einer zusätzlichen intensiven Prüfungsvorbereitung.
Der digitale Ausbildungsteil ermöglicht dem Teilnehmer, die zur Verfügung gestellten Lerninhalte selbstständig und flexibel zu bearbeiten.
Der Lernort wird von der Jagdschule Dresden nicht vorgeschrieben. Der Teilnehmer kann selbst bestimmen, an welchem Ort er die digitalen Lerninhalte bearbeitet.
Auch das Lerntempo kann der Teilnehmer grundsätzlich selbst bestimmen.
Fünf verpflichtende Präsenztage: Bestandteil des Digitalen Lehrgangs sind fünf verpflichtende Präsenztage vor Ort. Diese dienen insbesondere der praktischen Ausbildung und der sicheren Waffenhandhabung. Die Teilnahme an diesen fünf Präsenztagen ist verpflichtender Bestandteil des gebuchten Digitalen Lehrgangs.
Zusätzlich bietet die Jagdschule Dresden eine viertägige intensive Prüfungsvorbereitung vor Ort an. Diese vier Tage sind optional und nicht verpflichtender Bestandteil des Digitalen Lehrgangs.
Die Teilnahme an diesen vier Tagen wird jedoch ausdrücklich und dringend empfohlen. Die Prüfungsvorbereitung dient der gezielten Vorbereitung auf die Jägerprüfung und umfasst unter anderem eine Prüfungssimulation.
2. 14-Tage-Kompaktlehrgang
Der 14-Tage-Kompaktlehrgang ist ein zusammenhängender Präsenzlehrgang. Die Ausbildung findet während des gebuchten Lehrgangszeitraums in der Jagdschule sowie an den für die Ausbildung vorgesehenen Ausbildungs- und Schießstätten statt.
Beim 14-Tage-Kompaktlehrgang ist die Anwesenheit vor Ort während der vorgesehenen Unterrichts- und Ausbildungszeiten Bestandteil des Lehrgangskonzeptes.
Die konkreten Unterrichtszeiten und organisatorischen Einzelheiten werden dem Teilnehmer vor bzw. zu Beginn des Lehrgangs mitgeteilt.
§ 4 Zahlung und Beginn des Lehrgangs
(1) Die Lehrgangsgebühr ist grundsätzlich vollständig im Voraus zu entrichten.
(2) Beim Digitalen Lehrgang werden die persönlichen Zugangsdaten erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto der Jagdschule Dresden zur Verfügung gestellt.
(3) Die Übersendung bzw. Freischaltung der Zugangsdaten erfolgt somit erst nach Zahlungseingang.
(4) Die Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
(5) Beim 14-Tage-Kompaktlehrgang muss die vollständige Lehrgangsgebühr ebenfalls vor Beginn des Lehrgangs auf dem Konto der Jagdschule Dresden eingegangen sein.
Vorkasse: Die Teilnahme an einem gebuchten Lehrgang setzt grundsätzlich den vollständigen Zahlungseingang vor Beginn des Lehrgangs voraus.
(6) Die Jagdschule Dresden ist berechtigt, Teilnehmer bis zum vollständigen Zahlungseingang von der Teilnahme bzw. beim Digitalen Lehrgang von der Freischaltung des digitalen Ausbildungssystems auszuschließen.
§ 5 Vertragliches Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen
(1) Unabhängig von einem etwaigen gesetzlichen Widerrufsrecht gewährt die Jagdschule Dresden dem Teilnehmer ein vertragliches Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang.
(2) Der Rücktritt muss innerhalb dieser Frist in Textform erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Jagdschule Dresden.
(3) Im Falle eines wirksamen Rücktritts innerhalb dieser vertraglichen 14-Tage-Frist wird die bereits gezahlte Lehrgangsgebühr zurückerstattet.
(4) Von der Rückerstattung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR einbehalten.
(5) Die Rückzahlung erfolgt nach Bearbeitung der Rücktrittserklärung auf das für die ursprüngliche Zahlung verwendete Konto, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Dieses Rücktrittsrecht ist eine freiwillige vertragliche Regelung der Jagdschule Dresden. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt, soweit diese bestehen.
§ 6 Digitaler Lehrgang und kein Fernlehrgang
(1) Der Digitale Lehrgang der Jagdschule Dresden ist nach dem zugrunde liegenden Ausbildungskonzept kein Fernlehrgang.
(2) Der Teilnehmer unterliegt bei der Bearbeitung der digitalen Lerninhalte weder einer zeitlichen Lernkontrolle noch einer Erfolgskontrolle.
(3) Insbesondere besteht keine Verpflichtung, bestimmte digitale Lerninhalte innerhalb bestimmter Zeiträume zu bearbeiten oder bestimmte digitale Lernergebnisse gegenüber der Jagdschule nachzuweisen.
(4) Der Teilnehmer kann den Lernort frei bestimmen. Die Jagdschule Dresden schreibt keinen bestimmten Lernort für die Bearbeitung der digitalen Inhalte vor.
(5) Auch das Lerntempo wird vom Teilnehmer selbst bestimmt.
(6) Der Digitale Lehrgang enthält jedoch fünf verpflichtende Präsenztage vor Ort. Diese Präsenztage sind Bestandteil des gebuchten Lehrgangs und dienen insbesondere der praktischen Ausbildung sowie der Waffenhandhabung.
(7) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, an einer viertägigen intensiven Prüfungsvorbereitung vor Ort teilzunehmen. Diese vier Tage sind optional. Die Teilnahme wird jedoch ausdrücklich und dringend empfohlen.
(8) Die optionale Prüfungsvorbereitung umfasst unter anderem eine Prüfungssimulation und dient der gezielten Vorbereitung auf die Jägerprüfung.
§ 7 Rücktritt und Stornierung nach Ablauf der 14-Tage-Frist
(1) Die von der Jagdschule Dresden angebotenen Lehrgänge werden mit festen Lehrgangsterminen geplant. Mit der verbindlichen Buchung wird für den Teilnehmer ein konkreter Ausbildungsplatz für den vereinbarten Lehrgangszeitraum reserviert.
(2) Nach Ablauf des in § 5 geregelten vertraglichen 14-tägigen Rücktrittsrechts gilt für fest gebuchte Lehrgänge die nachfolgende Rücktrittsregelung.
Rücktritt bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn: Ein Rücktritt ist bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Lehrgangsbeginn möglich. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Lehrgangsgebühr abzüglich einer Aufwandsentschädigung von 30,00 EUR zurückerstattet.
Rücktritt weniger als vier Wochen vor Lehrgangsbeginn: Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Lehrgangsbeginn, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Lehrgangsgebühr.
(3) Die Regelung beruht darauf, dass ein fest gebuchter Lehrgangsplatz innerhalb der letzten vier Wochen vor Lehrgangsbeginn regelmäßig nicht mehr zuverlässig anderweitig besetzt werden kann.
(4) Mit der Buchung werden unter anderem Ausbildungszeiten, Ausbilder, Schulungsräume, Ausbildungsplätze, Schießmöglichkeiten und weitere organisatorische Leistungen für den Teilnehmer eingeplant bzw. reserviert.
(5) Ein kurzfristiger Rücktritt führt deshalb grundsätzlich nicht dazu, dass die Lehrgangsgebühr zurückerstattet werden kann.
(6) Dem Teilnehmer bleibt jedoch die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu stellen. Die Einzelheiten hierzu sind in § 8 geregelt.
(7) Maßgeblich für die Berechnung der Vier-Wochen-Frist ist der vertraglich vereinbarte erste Lehrgangstag.
(8) Das Recht zur Kündigung oder zum Rücktritt aus einem wichtigen Grund bleibt unberührt, soweit ein solches Recht gesetzlich besteht.
§ 8 Ersatzteilnehmer
(1) Auch wenn ein Rücktritt weniger als vier Wochen vor Lehrgangsbeginn grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr begründet, kann der Teilnehmer einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.
(2) Die Übernahme eines Lehrgangsplatzes durch einen Ersatzteilnehmer bedarf der vorherigen Zustimmung der Jagdschule Dresden.
(3) Die Jagdschule Dresden kann die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn der vorgeschlagene Ersatzteilnehmer die Voraussetzungen für die Teilnahme nicht erfüllt oder durch den Wechsel eine ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung beeinträchtigt würde.
(4) Der ursprüngliche Teilnehmer bleibt bis zur schriftlichen oder in Textform erfolgten Bestätigung des Teilnehmerwechsels durch die Jagdschule Dresden Vertragspartner.
(5) Wird ein geeigneter Ersatzteilnehmer rechtzeitig gestellt und von der Jagdschule Dresden akzeptiert, kann der gebuchte Lehrgangsplatz auf den Ersatzteilnehmer übertragen werden.
(6) Ein Anspruch auf Rückzahlung an den ursprünglichen Teilnehmer entsteht durch die bloße Benennung eines Ersatzteilnehmers nicht automatisch. Entscheidend ist, ob der Ersatzteilnehmer tatsächlich wirksam an die Stelle des bisherigen Teilnehmers tritt.
§ 9 Krankheit und persönliche Verhinderung
(1) Eine Erkrankung, berufliche Verhinderung, Urlaub oder eine sonstige persönliche Verhinderung des Teilnehmers führt grundsätzlich nicht automatisch zu einem Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Jagdschule Dresden über eine absehbare Verhinderung möglichst frühzeitig zu informieren.
(3) Soweit organisatorisch möglich, kann die Jagdschule Dresden nach eigener Prüfung eine Umbuchung auf einen anderen Lehrgangstermin anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
(4) Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bei einem wichtigen Grund bleiben unberührt.
§ 10 Absage und Verschiebung durch die Jagdschule
(1) Die Jagdschule Dresden ist berechtigt, einen Lehrgang aus wichtigem organisatorischem, personellem, sicherheitsrelevantem oder sonstigem sachlichem Grund abzusagen oder zu verschieben, wenn die Durchführung zum vorgesehenen Termin nicht oder nicht zumutbar möglich ist.
(2) Ein entsprechender Grund kann insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall wesentlicher Ausbilder, Nichtverfügbarkeit erforderlicher Ausbildungs- oder Schießstätten, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt oder anderen Umständen vorliegen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Jagdschule liegen.
(3) Bei einer Verschiebung wird die Jagdschule Dresden grundsätzlich versuchen, einen geeigneten Ersatztermin anzubieten.
(4) Kann ein zumutbarer Ersatztermin nicht angeboten werden oder kann der Teilnehmer den angebotenen Ersatztermin aus berechtigten Gründen nicht wahrnehmen, wird die Jagdschule Dresden die bereits gezahlte Lehrgangsgebühr für die noch nicht erbrachten Leistungen entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erstatten.
(5) Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
§ 11 Prüfungsorganisation
(1) Die Jagdschule Dresden bereitet die Teilnehmer auf die Jägerprüfung vor und unterstützt sie bei der organisatorischen Vorbereitung, soweit dies Bestandteil des gebuchten Ausbildungsumfangs ist.
(2) Die Jägerprüfung selbst wird durch die jeweils zuständige Prüfungsbehörde nach den geltenden gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben durchgeführt.
(3) Die Jagdschule Dresden kann daher weder einen bestimmten Prüfungstermin noch eine behördliche Zulassung oder das Bestehen der Prüfung garantieren.
(4) Für die Zulassung zur Prüfung können behördliche Fristen, Anträge, Nachweise, Gebühren und weitere Voraussetzungen erforderlich sein. Soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich von der Jagdschule übernommen wurden, ist der Teilnehmer für deren rechtzeitige Erfüllung verantwortlich.
(5) Ein Nichtbestehen der Jägerprüfung oder eine Nichtzulassung zur Prüfung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr, sofern die Ursache nicht von der Jagdschule Dresden zu vertreten ist.
§ 12 Teilnehmerpflichten
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen der Ausbilder und Mitarbeiter der Jagdschule Dresden zu beachten.
(2) Dies gilt insbesondere für Sicherheitsanweisungen während der praktischen Ausbildung und beim Umgang mit Schusswaffen.
(3) Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer, Ausbilder, Mitarbeiter und Dritte nicht gefährdet oder erheblich beeinträchtigt werden.
(4) Bei der praktischen Ausbildung mit Waffen sind die Anweisungen des Ausbildungspersonals uneingeschränkt zu befolgen.
(5) Die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen berauschenden Substanzen ist untersagt.
(6) Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Sicherheits- oder Verhaltensregeln können zum Ausschluss von der betreffenden Ausbildungseinheit oder in schwerwiegenden Fällen von der weiteren Teilnahme führen.
§ 13 Lehrgangsmaterial und Nutzungsrechte
(1) Die von der Jagdschule Dresden zur Verfügung gestellten digitalen und analogen Lehrmaterialien sind grundsätzlich für die persönliche Nutzung durch den jeweils gebuchten Teilnehmer bestimmt.
(2) Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Lehrmaterialien ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich erlaubt oder von der Jagdschule Dresden ausdrücklich gestattet wurde.
(4) Bei missbräuchlicher Nutzung kann der Zugang zum digitalen Ausbildungsbereich gesperrt werden.
§ 14 Versicherung und Haftung
1. Versicherungsschutz für Jagdschulanwärter
(1) Ab Beginn der praktischen Beschulung ist für jeden Teilnehmer der Nachweis eines geeigneten Versicherungsschutzes für Jagdschulanwärter erforderlich.
(2) Der Versicherungsschutz muss insbesondere die praktischen Ausbildungsmaßnahmen der Jagdschule Dresden einschließlich der Ausbildung innerhalb der Jagdschule sowie an den zur praktischen Ausbildung gehörenden Schulungs-, Ausbildungs- und Schießstätten abdecken.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den entsprechenden Versicherungsnachweis der Jagdschule Dresden auf Verlangen vorzulegen. Der Nachweis muss spätestens zum Beginn der praktischen Beschulung vorliegen.
(4) Die Jagdschule Dresden kann die Teilnahme an praktischen Ausbildungsmaßnahmen verweigern, solange kein ausreichender Versicherungsnachweis vorgelegt wurde.
(5) Der Teilnehmer ist für den Abschluss und das Bestehen des erforderlichen Versicherungsschutzes selbst verantwortlich. Die Versicherung muss während der gesamten Dauer der praktischen Ausbildung wirksam bestehen.
(6) Die Jagdschule Dresden schreibt keinen bestimmten Versicherer vor. Als Beispiel für eine Versicherungslösung für Jagdschüler bzw. Jagdschulanwärter kann beispielsweise die Gothaer Jagdversicherung dienen.
(7) Entscheidend ist nicht der Versicherer, sondern dass ein für die praktische Ausbildung geeigneter und ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen wird.
2. Haftung
(8) Die Jagdschule Dresden haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Jagdschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(9) Für sonstige Schäden haftet die Jagdschule Dresden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.
(10) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(11) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
(12) Die Teilnahme an praktischen Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere an der Schießausbildung und an Ausbildungsmaßnahmen im Revier, setzt die uneingeschränkte Beachtung sämtlicher Sicherheitsanweisungen voraus.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Teilnehmers werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Jagdschule Dresden.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen, soweit solche bestehen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(4) Für zukünftige Vertragsabschlüsse kann die Jagdschule Dresden ihre AGB anpassen. Für bereits geschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen.
Kontakt
Maik Heinzig
Zur Linde 7
01723 Kesselsdorf
Telefon: 035204 / 792847
E-Mail: service@jagdschule-dresden.de
Stand: Oktober 2026